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   BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12   

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BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12 (https://dejure.org/2013,17038)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12 (https://dejure.org/2013,17038)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 1 BvR 2059/12 (https://dejure.org/2013,17038)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine gesetzliche Grundlage für Klärung der Vaterschaft des potentiell leiblichen Vaters gegen den Willen der rechtlichen Eltern - familiengerichtliche Anordnung eines Abstammungsgutachtens verletzt Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Achtung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 1592 ff BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Keine gesetzliche Grundlage für Klärung der Vaterschaft des potentiell leiblichen Vaters gegen den Willen der rechtlichen Eltern - familiengerichtliche Anordnung eines Abstammungsgutachtens verletzt Grundrecht auf informationelle ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung einer Abstammungsbegutachtung i.R.e. familiengerichtlichen Umgangsverfahrens bzgl. eines Kindes unter dem Blickwinkel des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Keine gesetzliche Grundlage für Klärung der Vaterschaft des potentiell leiblichen Vaters gegen den Willen der rechtlichen Eltern - familiengerichtliche Anordnung eines Abstammungsgutachtens verletzt Grundrecht auf informationelle ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung einer Abstammungsbegutachtung i.R.e. familiengerichtlichen Umgangsverfahrens bzgl. eines Kindes unter dem Blickwinkel des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abstammungsgutachten im familiengerichtlichen Umgangsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung einer Abstammungsbegutachtung im Umgangsverfahren verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Anordnung eines DNA-Gutachtens im Umgangsverfahren verstößt gegen das Grundgesetz.

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Grundrechtseingriff bei Beweisbeschluss hinsichtlich Abstammungsgutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1195
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    aa) Das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ) schützt auch die Entscheidung über die Preisgabe und Verwertung von Daten, die Informationen über genetische Merkmale einer Person enthalten, aus denen sich in Abgleich mit den Daten einer anderen Person Rückschlüsse auf die Abstammung ziehen lassen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 117, 202 ).

    In dieses Recht, greift die gerichtlich veranlasste Klärung der Abstammung ein, indem sie zu erforschen sucht, mit welchem Mann die Beschwerdeführerin zu 1) den Beschwerdeführer zu 3) gezeugt hat (vgl. BVerfGE 117, 202 ).

    Zu dem den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 GG gewährleisteten Recht, Sorge für ihr Kind zu tragen, zählt auch die Entscheidung darüber, ob jemand genetische Daten des Kindes erheben und verwerten darf (BVerfGE 117, 202 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    aa) Das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ) schützt auch die Entscheidung über die Preisgabe und Verwertung von Daten, die Informationen über genetische Merkmale einer Person enthalten, aus denen sich in Abgleich mit den Daten einer anderen Person Rückschlüsse auf die Abstammung ziehen lassen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 117, 202 ).

    Einschränkungen dieses Rechts bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen ergeben und die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 120, 378 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Einschränkungen dieses Rechts bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen ergeben und die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 120, 378 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Diese Feststellung würde für die Beschwerdeführer einen bleibenden Nachteil bedeuten, der mit einer gegen die Endentscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde nicht mehr behoben werden könnte (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    aa) Das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ) schützt auch die Entscheidung über die Preisgabe und Verwertung von Daten, die Informationen über genetische Merkmale einer Person enthalten, aus denen sich in Abgleich mit den Daten einer anderen Person Rückschlüsse auf die Abstammung ziehen lassen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 117, 202 ).
  • EGMR, 21.12.2010 - 20578/07

    Anayo ./. Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verstößt es gegen Art. 8 EMRK, wenn einem leiblichen Vater, der nicht zugleich der rechtliche Vater ist, bei Fehlen einer sozial-familiären Beziehung zu dem Kind ein Recht auf Umgang mit ihm und Auskunft über seine persönlichen Verhältnisse prinzipiell versagt wird, ohne dass eine gerichtliche Prüfung vorgenommen werden könnte, ob der Umgang im konkreten Fall dem Kindeswohl dienen würde (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Dezember 2010, A. gegen Deutschland, Az. 20578/07).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Dazu gehören der familiäre Bereich und die persönlichen, auch geschlechtlichen Beziehungen zu einem Partner (vgl. BVerfGE 96, 56 ).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Die Bestellung eines Ergänzungspflegers wurde in einem Kindesentführungsfall für erforderlich gehalten, in dem nur ein mitsorgeberechtigter Elternteil die Verfassungsbeschwerde im Namen des Kindes erhoben hatte, weil der andere sorgeberechtigte Elternteil kein Interesse an der Verfassungsbeschwerde gegen die ihm günstige Entscheidung hatte (vgl. BVerfGE 99, 145 ).
  • EGMR, 15.09.2011 - 17080/07

    Schneider ./. Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Im Rahmen einer solchen Prüfung sollen die Gerichte im Umgangsverfahren erforderlichenfalls auch die leibliche Vaterschaft klären, wenn sie davon ausgehen, dass der Umgang im konkreten Fall - die leibliche Vaterschaft des den Umgang begehrenden Mannes unterstellt - kindeswohldienlich wäre (EGMR, Urteil vom 15. September 2011, S. gegen Deutschland, Az. 17080/07).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 154/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Feststellung der Vaterschaft

  • BVerfG, 12.02.2021 - 1 BvR 1780/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine gerichtliche

    Die Befugnis der Eltern zur Vertretung ihrer minderjährigen Kinder wurde verneint, weil die sorgeberechtigten Elternteile kein Interesse an der Verfassungsbeschwerde gegen die ihnen günstige Entscheidung hatten und die Rechte der Kinder gegen die Interessen der sorgeberechtigten Eltern durchzusetzen waren (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ; 99, 145 ; vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Mai 2013 - 1 BvR 2059/12 -, Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 2 WF 247/17

    Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses

    Entsprechende Sachverhalte, die dem vorliegenden allerdings nicht vergleichbar sind, lagen den von der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2013, FamRZ 2013, 1195 ff (Anordnung eines DNA-Abstammungsgutachtens und Einbeziehung des Kindes, der Kindesmutter und des rechtlichen Kindesvaters im Rahmen eines auf Antrag eines Putativvaters eingeleiteten familiengerichtlichen Umgangsverfahrens - Rüge der Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Achtung der Privat- und Intimsphäre und des Elternrechts) und des OLG Nürnberg vom 16.08.2013, FamRZ 2014, 677 ff (Anordnung einer ärztlichen Untersuchung auf Alkoholkonsum einschließlich Anordnung der Mitwirkung hieran durch den Antragsgegner in einem familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahren- Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht) zugrunde.
  • VG Neustadt, 02.10.2015 - 4 K 292/15

    Adoptionsvermittlung - Stellung des Jugendamtes - Auskunftsrecht des leiblichen

    Dieses Recht verbürgt einem potenziellen leiblichen Vater auch das Recht, die Voraussetzungen klären zu lassen, die zur Herstellung einer sozial-familiären Beziehung erfüllt sein müssen; es muss danach die Möglichkeit eröffnet sein, in einem Verfahren die Abstammung eines Kindes von ihm klären und feststellen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 1170/14 -, FamRZ 2015, 1263 und juris Rn. 39; BVerfG, Beschluss vom 19. November 2014 - 1 BvR 2843/14 -,NJW 2015, 542 und juris Rn. 10; BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 -, BVerfGE 117, 202, 225 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 1 BvR 2059/12 -, FamRZ 2013, 1195 und juris Rn. 29 f. unter Hinweis auf eine notwendige - zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in Kraft getretene - gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines Abstammungsgutachtens zur Klärung der Vaterschaft des potenziell leiblichen Vaters zur Auflösung des mehrpoligen Grundrechtsverhältnisses).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2013 - 11 WF 1071/13

    Sorgerechtsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die familiengerichtliche

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht jüngst entschieden, dass die bloße Anordnung der Beweiserhebung ohne gesetzliche Grundlage bereits einen Eingriff in Grundrechte darstellen kann (Beschluss vom 23.05.2013, Az.: 1 BvR 2059/12, zitiert nach Juris).
  • VG Hamburg, 25.02.2022 - 8 A 1051/21

    Zur Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für den erfolglosen Abschluss eines

    Dafür wäre eine planwidrige Regelungslücke notwendig (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.5.2013, 1 BvR 2059/12, juris Rn. 26; Urt. v. 11.7.2012, 1 BvR 3142/07, juris Rn. 75; BVerwG, Urt. v. 14.7.2021, 3 C 2/20, juris Rn. 53; zu den Voraussetzungen für den umgekehrten Fall der teleologischen Reduktion: BVerwG, Urt. v. 28.2.2019, 5 C 1/18, juris Rn. 15).
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